Allgemeine Leistungen

  • Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung
  • Abwicklung des mit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft in Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern sowie Behörden
  • Vertretung des Auftraggebers vor Verwaltungs- und sonstigen Behörden und Wahrnehmung von Behördenterminen
  • Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten
  • Führung und Wartung der Stammdaten
  • Bearbeitung von Versicherungsverträgen und Versicherungsschäden – soweit diese das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümer­versammlungen gemäß § 25 Wohnungseigentumsgesetz alle 2 Jahre samt den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben;
  • Die Erstellung und Aussendung von Rundschreiben an die Wohnungseigentümer und dergleichen

Juristische Verwaltung

Abschluss aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Verträge insbesondere:

  • Dienstvertrag mit einem Hausbetreuer
  • Versicherungsverträge
  • Wartungsverträge für haustechnische Anlagen
  • Verträge über die Anschaffung von Gebrauchsgegenständen, die der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen
  • Lieferungsverträge (z.B. Strom, Wasser, Gas, etc.)
  • Werkverträge zur Instandhaltung und Instandsetzung von allgemeinen Teilen der Liegenschaft, insbesondere mit Professionisten
  • Verträge mit Kreditinstituten über die Führung von Bankkonten, Anlage von Geldern und Aufnahme von Darlehen (nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft)
  • Verträge mit einem Heizkostenabrechnungsunternehmen über die Erstellung der Heizkosten- und Wasserabrechnung

Kaufmännische Verwaltung

  • Erstellung der Vorschau über die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten und die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten, die dafür erforderlichen Beiträge zur Rücklage sowie die sonst vorhersehbaren Aufwendungen, vor allem die Bewirtschaftungskosten und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen, bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gemäß § 20 (2) WEG.
  • Erstellen der monatlichen Vorauszahlungen auf die Liegenschaftsaufwendungen (Akontozahlungen).
  • Inkasso und Mahnwesen betreffend die Beitragszahlungen der Mit- und Wohnungseigentümer, sowie Überwachung der Zahlungstermine für die laufenden Akontozahlungen der Wohnungseigentümer
  • Anlage und Verwaltung der Rücklage
  • Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung
  • Abwicklung des gesamten die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehrs
  • Erstellung der Jahresabrechnung über die Liegenschaftsaufwendungen und die Bewirtschaftungskosten gemäß § 34 WEG 2002
  • Erstellung der erforderlichen steuerlichen Erklärungen (Voranmeldungen und Jahreserklärungen für die Umsatzsteuer)

Technische Verwaltung

  • Laufende Kontrolle des Objektzustandes. Die Begehungen der Liegenschaft werden auf Wunsch der Eigentümergemeinschaft auch gerne mit Vertretern der Gemeinschaft durchgeführt.
  • Veranlassung von erforderlichen Kleinreparaturen im Rahmen der ordentlichen Verwaltung und deren technische Abnahme
  • Einholung von Kostenvoranschlägen, Auftragsvergabe sowie Rechnungsprüfung für Erhaltungsmaßnahmen sowie Verbesserungsarbeiten.
  • Evidenzhaltung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Bescheide, Pläne, Betriebs- und Wartungsvorschriften;
  • Abschluss von Wartungs-, Betreuungs- und Serviceverträgen unter Berücksichtigung von behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen